Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen GSD-Grafik und den Verbrauchern und Unternehmen, mit denen ein Vertragsverhältnis abgeschlossen wurde. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Die Zustimmung zu den AGB erfolgt spätestens mit der Annahme des Angebots, der ersten Lieferung oder Leistung der GSD-Grafik. Abweichende Regelungen müssen schriftlich festgehalten werden.

 

2. Angebot und Vertragsabschluss

Vor Aufnahme einer kostenpflichtigen Tätigkeit, wird dem Auftraggeber ein Angebot unterbreitet. Die genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 3 Monaten nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Ein Vertrag wird erst abgeschlossen, wenn das Angebot der GSD-Grafik ausdrücklich angenommen wird.

Die GSD-Grafik ist berechtigt, übertragene Aufträge selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Der Auftraggeber erteilt damit ausdrücklich die entsprechende Vollmacht. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Nachträgliche Änderungen eines Auftrages, auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Mehrkosten, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Materialkosten, wie Farbkopien, Ausdrucke, Datenversand oder Datenspeicherung auf Dateiträger, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden dem Auftraggeber berechnet.

 

3. Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen, Präsentationen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 

4. Preise und Zahlung

Die Preise der GSD-Grafik sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu gerechnet wird und gelten ab Werk. Sie schließen Zölle, Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Die Zahlung hat sofort, spätestens aber 10 Tage, nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug auf das genannte Konto zu erfolgen. Bei Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Ebenso ist die GSD-Grafik berechtigt, bei größeren Aufträgen, Zwischenabrechnungen zu erstellen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse seitens des Auftraggebers gefährdet, so kann die GSD-Grafik Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der GSD-Grafik auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu zahlen. Nach einem Zahlungsverzug von 14 Tagen erhält der Auftraggeber die erste Mahnung. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 5 Euro, jede weitere Mahnung wird mit 10 Euro berechnet, die Kosten werden dem jeweils offenen Betrag hinzugefügt. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

5. Zurückbehaltungsrechte

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

6. Lieferzeit

Hat sich die GSD-Grafik zum Versand verpflichtet, haftet sie nur für durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens der GSD-Grafik entstandene Schäden. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die für den Transport zuständige Person übergeben worden ist. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von der GSD-Grafik schriftlich bestätigt werden. Gerät die GSD-Grafik in Verzug, so ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Betriebsstörungen, sowie Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Der GSD-Grafik steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB, sowie ein vertragliches Pfandrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen zu.

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die GSD-Grafik berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

7. Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Die von der GSD-Grafik gelieferte Ware, insbesondere übertragene Nutzungsrechte, sowie Layout- oder Reinzeichnungen jeglicher Art, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GSD-Grafik.

Für den kaufmännischen Verkehr gilt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen der GSD-Grafik gegen den Auftraggeber, Eigentum der GSD-Grafik. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Miteigentumsanteils der GSD-Grafik an die GSD-Grafik ab. Die GSD-Grafik nimmt die Abtretung an. Spätestens im Falle des Verzuges ist der Auftraggeber verpflichtet den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die GSD-Grafik auf einen Miteigentumsanteil in Höhe der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. Übersteigt der Wert der für die GSD-Grafik bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist die GSD-Grafik auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung der GSD-Grafik beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der GSD-Grafik verpflichtet.

 

9. Beanstandungen, Gewährleistungen, Haftung

Die von der GSD-Grafik gelieferten Leistungen hat der Auftraggeber in jedem Falle, besonders vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel sofort nach Entdeckung zu beanstanden. Bleibt die Mängelanzeige aus, bestehen seitens des Auftraggebers keinerlei Ansprüche auf Nachbesserung. Mit der Druckfreigabe geht auch das Fehlerrisiko auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind. Das gleiche gilt auch für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Beanstandungen sind nur innerhalb von fünf Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nicht unverzüglich zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist die GSD-Grafik nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung, bis zur Höhe des Auftragswertes, verpflichtet. Es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftraggeber oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Mängel einer Teillieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Hauptlieferung dann für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Farbabweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die GSD-Grafik nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die GSD-Grafik von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Die GSD-Grafik haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden der GSD-Grafik nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der GSD-Grafik. Der Auftraggeber versichert mit der Übermittlung der Daten (Fotos, Grafiken, Texte usw.) an die GSD-Grafik, dass er zur Weitergabe und somit die GSD-Grafik zur Verwendung befugt ist. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung, nicht zur Weitergabe und / oder Verwendung der Daten berechtigt sein, stellt dieser die GSD-Grafik von allen Ersatzansprüchen frei. Die GSD-Grafik erklärt sich bereit, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Bearbeitung bekannt werden.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %. Die GSD-Grafik behält sich das Recht vor, Einzelexemplare als Referenz zur Gewinnung von Neukunden zurückzubehalten, es sei denn die Lieferung umfasst die genaue Anzahl benötigter Ware. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen, wenn die GSD-Grafik, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungshilfen, leicht fahrlässig gehandelt haben. Dies gilt nicht bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, hier ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die GSD-Grafik behält sich das Recht vor, Referenzen als solche auf www.facebook.com, im Internet unter www.     .de, in Druckprodukten und oder weiteren, anderen Werbemaßnahmen zur Gewinnung von Neukunden zu veröffentlichen.

 

10. Internet / webbasierte Softwarelösungen

Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen behält sich die GSD-Grafik vor, Internetpräsentationen/webbasierte Softwarelösungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet zu entfernen, wofür die Kosten für eine einmalige Einrichtung zusätzlich erhoben werden. Die Inhalte der Präsentationen müssen der Wahrheit entsprechen. Die GSD-Grafik übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines Vertragspartners. Des Weiteren übernimmt die GSD-Grafik keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Forderungen von Dritten gegenüber einem Vertragspartner aus Angeboten und Verträgen, die durch Kontaktaufnahme über die Präsentation im Internet entstanden sind. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönen, pornographischen, bedrohlichen oder verleumderischen Materials verwendet werden. Ein Verstoß führt zur sofortigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Vertragspartner den Verstoß selbst zu vertreten hat. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart werden.

 

11. Urheber- und Nutzungsrechte

Die von der GSD-Grafik gelieferten Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierungen und webbasierte Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Die GSD-Grafik tritt mit Ausgleich aller, den Auftrag betreffenden Rechnungen alle für die Verwendung erforderlichen Nutzungsrechte, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den Auftragsumständen ergibt, an den Auftraggeber ab. Jede weitere Verwendung oder Bearbeitung durch Dritte bedarf einer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch die GSD-Grafik. Dies gilt jedoch nicht für offene Daten. Offene Daten sind InDesign-, Illustrator- und / oder Photoshop-Dateien (z.B. .eps, .ai, .indd, .psd). Zur Übermittlung offener Daten ist die GSD-Grafik zu keinem Zeitpunkt verpflichtet. Für den Erwerb der offenen Daten, durch den Auftraggeber sind außerordentliche, schriftliche Vereinbarungen mit der GSD-Grafik zu treffen. Offene Daten werden in diesem Falle berechnet.

 

12. Präsentation

Jede, auch nur teilweise Verwendung der von GSD-Grafik vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Skizzen, Layouts, Präsentationen usw.), bedarf einer vorherigen Zustimmung durch die GSD-Grafik. Dies gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung unserer Arbeit zugrundeliegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers nicht auftauchen. Ein Verstoß gegen vorhergehenden Punkt der AGB zieht auch einen Verstoß gegen das in Deutschland geltende Urheberrecht mit sich.

 

13. Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sofern Sie Unternehmer sind, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.